Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.05.2023
Löschungsankündigung
24.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
11.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2018
Sonstiges
27.07.2018
Eröffnungen
18.08.2017
Sicherungsmaßnahmen
15.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.11.2015 bis zum 31.12.2015
09.08.2017
Sicherungsmaßnahmen
11.01.2016
Neueintragungen